Entscheidung für steuerhinterzug: arbeitsgerichte prüfen altersbedingte kündigungen
Achtung, Kündiger: Ihr Finanzen könnten plötzlich unter die Lupe genommen werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Finanzbehörden in rechtlichen Schwierigkeiten gebracht – und zwar im Hinblick auf vermeintlich zwingende Entlassungen, die in Wahrheit eine ausgehandelte Einigung verbirgt. Die feinen Unterschiede können teuer werden.

Das detail macht den unterschied: exemption von der steuer verschwindet
Die Grundregel ist bekannt: Kündigungen aus betrieblichen Gründen sind steuerlich begünstigt. Artikel 7 Absatz e des Einkommensteuergesetzes sieht eine Steuerbefreiung vor. Doch diese Schutzwirkung greift nur bei echten betrieblichen Notfällen. Wenn der Arbeitsvertrag stillschweigend aufgegeben wurde, verschwindet der Vorteil – und die Firma muss die entsprechenden Abgaben einbehalten. Das ist der Kern des Problems.
Der Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde (Aktenzeichen SAN 1338/2026), drehte sich um sechs Arbeitnehmer, von denen alle über 61 Jahre alt waren. Diese Altersgruppe bietet eine interessante strategische Option: Sie können zunächst Arbeitslosengeld beziehen und anschließend, ohne Unterbrechung, in die Rente übergehen. Dieser zeitliche Ablauf ist kein Zufall. Die Firma hat die Kündigungen also nicht einfach so ausgesprochen, sondern inszeniert sie.
Der entscheidende Hinweis: Die Inspektion wurde durch einen Widerspruch in der Einigung aufrechterhalten. Die anfänglichen Gründe für die Entlassungen – wirtschaftliche Gründe im Zuge der Krise – brachen schnell zusammen. Die Altersstruktur der Betroffenen und die damit verbundene chronologische Ausrichtung der Kündigung deuteten auf eine kalkulierte Strategie hin. Die hohen Entschädigungen, die deutlich unter dem Wert lagen, den sie im Arbeitsrechtsgesetz hätten erhalten, ließen die Zweifel nicht erlöschen.
Die rechtliche Konsequenz: Die Kammer erkennt, dass die tatsächliche Natur des Ausscheidens neu bewertet werden muss und die Einkommensteuer ohne vorherige Feststellung einer Simulation oder eines Mangels am Gesetz angewendet werden kann. Es reichen hinreichende Indizien, um die Wahrheit zu erkennen. Die Firma muss die nicht abgeführten Steuern nachzahlen.
Wichtig: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist kein Freifahrtschein für das Finanzamt. Mit der Aktenzeichen SAN 4912/2025 betonte die Kammer, dass ein hohes Alter, eine niedrige Entschädigung oder ein schneller Einigungsprozess allein keine Beweislast für eine versteckte Vereinbarung darstellen.
Fazit: Jede Kündigung muss einzeln geprüft werden. Die Behörden benötigen solide Beweise, bevor sie die Steuerbefreiung aufheben. Es ist ein Tanz auf dem Seil zwischen betrieblicher Notwendigkeit und verstecktem Deal – und die Firmen müssen sich dessen bewusst sein.