Jubilación en españa: nuevos requisitos de cotización

Ab 2027 müssen spanische Arbeitnehmer, die eine Vollrente beanspruchen möchten, mindestens 37 Jahre lang bei der Rentenversicherung mitgearbeitet haben. Damit steigt die durchschnittliche Rentenalter weiter an.

Neue anforderungen an die beitragszeit

Neue anforderungen an die beitragszeit

Bislang galt die Vollrente ab dem 65. Lebensjahr. Durch die Rentreform von 2011 wird das Rentenalter jedoch langsam angehoben. Ab 2027 muss man 37 Jahre lang versichert gewesen sein, um die volle Rente zu erhalten.

Die aktuelle Regelung zur Altersgrenze und zur erforderlichen Beitragszeit für die 65-jährige Vollrentenberechtigung findet sich in der Übergangsbestimmung siebter Teil der Allgemeinen Rentenversicherung (ARV). Der Grund für diese Änderung liegt in der wachsenden Belastung des öffentlichen Rentensystems, die durch die Zunahme der Lebenserwartung und die Renteneinführung der Generation des Babybooms (Geburtsjahrgänge zwischen 1957 und 1977) verursacht wurde.

Die neue Regelung ermöglicht in Spanien eine Doppelstruktur bei der Altersgrenze: Eine, die langsam ansteigt und bis 67 Jahre reichen soll, und eine, die die 65 Jahre als Bezugspunkt behält, wenn der Mitarbeiter eine lange Laufbahn aufweist.