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Neue embargosregelungen für pensionen: was autarken und rentner wissen müssen

Die neuen Embargosregelungen für Pensionen, die seit dem 1. Januar 2026 gelten, betreffen nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige und Rentner. Der monatliche Saldo, ab dem ein Teil der Pension in Anspruch genommen werden kann, liegt nun bei 1.221 Euro.

Hohe pensionen sind vor embargo besser geschützt

Hohe pensionen sind vor embargo besser geschützt

Autarke, die eine Pension beziehen, die unter diesem Betrag liegt, sind vollständig vor Embargo geschützt. Gleiches gilt für Rentner im Alter, die eine Nettobezüge unterhalb des SMI erwarten.

Aber auch für höhere Pensionen gibt es Schutz: Bis zum SMI werden 100 Prozent der Bezüge unantastbar bleiben. Ab einer Höhe zwischen 1.221 und 2.442 Euro reduziert sich der anteilige Embargo-Betrag auf 30 Prozent. Ab 2.442 Euro steigt dieser Anteil auf 50 Prozent, ab 3.663 Euro auf 60 Prozent, ab 4.884 Euro auf 75 Prozent und ab 6.105 Euro auf 90 Prozent.

Die Familienzusatzregelung bleibt bestehen: Je mehr Abhängige ein Pensionär hat, umso höher sind die Embargogrenzen. Ein Antrag auf Familienzusatz kann bei der Rentenversicherung oder dem Finanzamt gestellt werden.

Wer bereits ein Embargo ausgesprochen hat, sollte sich überprüfen lassen, ob die neue Grenze zu seinem Einkommen passt und ob eventuelle Beträge zurückgefordert werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein Widerspruch eingelegt werden.