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Neuer embargo-criterien-katalog von hacienda - auswirkungen auf einnahmen unter 1.500 euro

Das spanische Finanzministerium hat entscheidende Änderungen an denRegeln für die Einstellung von Bankbeträge vorgenommen. Diese Neuerungen können insbesondere für Einzelpersonen mit geringen Einnahmen von Bedeutung sein. Laut einer neuen Resolution des Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) wird der Umgang mit dem Saldo in einer Bankkontode nach Eingang von Gehalts- oder Rentenbezügen neu geregelt.

Teac schafft einheitliches vorgehen

Zuvor hatten lokale Gerichte oft eine günstigere Auslegung der Finanzrechte angewendet. Es wurde angenommen, dass ein geringer Kontosaldo am Monatsende als Schutz für geschützte Einnahmen galt. Diese Logik hat sich jetzt geändert.

Der TEAC hat klargestellt, dass der Anteil eines Gehalts oder einer Rentenbezugs, der unter dem Mindestlohnsatz für angestellte und unangestellte Arbeiter (SMI) liegt, als nicht einziehbar angesehen werden soll. Ab diesem Grenzbetrag können steuerliche Abzüge angewendet werden, die nach progressiven Prozentsätzen berechnet werden.

Neuer ansatz bei der ermittlung des nicht einziehbaren anteils

Neuer ansatz bei der ermittlung des nicht einziehbaren anteils

Die Neuerung besagt, dass der Beitragsgeldbetrag, der nach dem Mindestlohnsatz für den alltäglichen Bedarf verwendet wird, als erstes als nicht einziehbar gilt. Dies bedeutet, dass die täglichen Ausgaben (wie Einkauf, Miete oder Versorgung) zuerst dem geschützten Teil zugeordnet werden.

Das hat unmittelbare Konsequenzen. Wenn diese Gelder als ausgegeben gelten, kann der ausstehende Saldo in der Bankkontode als Ergebnis von einziehbaren Einnahmen interpretiert werden, auch wenn die Summe gering ist. Diese Änderung betrifft insbesondere Personen mit Einnahmen nahe am SMI, die zusätzliche Einnahmen wie Familienhilfen, Einzelhilfen oder kleine Nebeneinnahmen erhalten.

Zurückzuführen ist diese Neuerung auf eine jüngere Entscheidung des TEAC. Danach entscheidet sich, welcher Teil eines Gehalts oder einer Rentenbezugs nicht einziehbar ist, nicht nach dem Saldo in der Bankkontode am Ende des Monats, sondern direkt bei der Eingang des Bezugs (Gehalt oder Rentenbezug). Dies bricht mit der vorherigen Praxis, bei der viele Gerichte den Schutz automatisch aufgrund der geringen Kontosalde gewährleistet haben.

Das neue Regelwerk bedeutet eine erhöhte Belastung für die Betroffenen. Ihnen wird nun aufgegeben, den Ursprung des Geldes nachzuweisen, wenn es angezogen wird. Das bedeutet, dass sie Bankauszüge vorlegen und Einnahmen rechtfertigen müssen. Es gibt jedoch auch positive Aspekte. So bleibt der Schutz für den nicht einziehbaren Teil unabhängig von der zeitlichen Dauer, in der das Geld in der Bankkontode bleibt. Wenn jemand monatlich kleine Spargelder erzielt, bleibt dieser Betrag geschützt, auch wenn er Wochen oder Monate in der Bankkontode verbleibt.