Oberster gerichtshof greift steuerstreit von eltern vor – irpf-rückerstattungen im fokus

Tausende Elternteile in Deutschland stehen seit Jahren im Streit mit dem Finanzamt. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Zügel festgezogen und sich in eine langwierige Auseinandersetzung eingeschaltet, die möglicherweise zu einem Dominoeffekt von Steuererstattungen führen könnte.

Komplexe regeln für eltern mit sorgerechtsvereinbarung

Der BGH hat zugelassen, dass die Frage, ob Elternteile mit gleicher Sorge die Günstigerprüfung – also die gleichzeitige Anwendung des Kinderfreibetags und der Säuglingspauschale – nutzen können, grundsätzlich geklärt wird. Bis dato hielt die Finanzverwaltung diese Kombination pauschal für unzulässig. Doch zunehmend wenden Oberlandesgerichte eine andere Linie ein, was zu einer willkürlichen Anwendung der Rechtslage führte.

Es geht um die Frage der Tragbarkeit: Elternteile mit gemeinsamer Aufenthaltsbestimmung haben grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Hinzu kommt die Säuglingspauschale, die je nach Anzahl der Kinder zwischen 2.400 und 4.500 Euro liegt. Die Frage ist, ob diese beiden Leistungen miteinander vereinbar sind. Die bisherige Haltung des Finanzamts, dass dies nicht der Fall sei, wird nun von den obersten Gerichten überprüft.

Konflikt zwischen kinderfreibetrag und säuglingspauschale

Konflikt zwischen kinderfreibetrag und säuglingspauschale

Die Sache ist komplex, denn die Gesetzeslage ist nicht eindeutig. Während das Finanzamt traditionell die Unvereinbarkeit betont, argumentieren andere Gerichte, dass der 50-prozentige Kinderfreibetrag für Elternteile mit gleicher Sorge nicht als Verweis auf eine vollständige Nutzung des Freibetrags zu verstehen ist. Die Entscheidung des BGH wird daher weitreichende Konsequenzen haben.

Die Auswirkungen sind enorm: Wenn der BGH für die Vereinbarkeit der Leistungen entscheidet, könnten Tausende Elternteile bereits für frühere Steuerjahre über 700 Euro zurückerstattet bekommen. Dies betrifft vor allem Familien mit mehreren Kindern und die bereits festgesteckten Alimentationszahlungen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Rechtslage konkret entwickelt. Es ist zu erwarten, dass viele Elternteile ihre Steuererklärung anpassen werden, um die 1.200 Euro Maternengeld und den zusätzlichen Betrag für die Kita-Gebühren korrekt geltend zu machen. Die neuen Urteile der Oberlandesgerichte deuten bereits auf eine mögliche Änderung der Praxis hin.