Spanien gibt steuer-trick zu: eu-richtlinie zwingt zur umsatzsteuerpflicht für selbstständige
Nach jahrelangen Widerständen und der Bedrohung durch hohe Strafzahlungen von der Europäischen Kommission gibt die spanische Regierung schließlich nach. Ab 2026 wird die sogenannte „Vermietersteuer“ (EIRV) eingeführt – eine Maßnahme, die alle Selbstständigen im Land betrifft.
Eu-richtlinie zwingt zur änderung des steuerrechts
Die Maßnahme, kodifiziert in der Richtlinie 2020/285, zielt darauf ab, die Steuerlast für Selbstständige zu vereinfachen und ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu reduzieren. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Selbstständige mit einem Jahresumsatz von unter 85.000 Euro nicht mehr die Umsatzsteuer (IVA) auf ihre Rechnungen ausweisen und somit von den vierteljährlichen Abgabenverfahren der Steuerbehörde befreit sind. Laut Berichten von Verbänden wie ATA könnten bis zu 770.000 Selbstständige in Spanien von dieser Regelung profitieren und unser System so an das von Nachbarn wie Frankreich oder Deutschland anpassen, wo das „Franchise-System“ seit Jahrzehnten Standard ist.
Während die neue Umsatzsteuerpflicht die administrative Belastung für Selbstständige verringert, ist es ratsam, zu prüfen, ob sie tatsächlich vorteilhaft ist, abhängig von der Umsatzhöhe, den abzugsfähigen Ausgaben und der tatsächlichen Anwendung der Regelung in Spanien. Die Einführung könnte sich als hinderlich erweisen, da viele Selbstständige ihre Buchhaltung selbst verwalten müssen, was zu zusätzlichen Kosten für Steuerberater führen kann.

Die auswirkungen auf selbstständige und die rente
Obwohl der neue Umsatzsteuersatz für Selbstständige eine Verwaltungsleichterung darstellt, sollten Selbstständige, die sich dafür entscheiden, ihre Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, ihre Situation sorgfältig prüfen. Die Einführung der Umsatzsteuerpflicht kann zu einer geringeren Steuerlast führen, insbesondere für Selbstständige mit geringerem Umsatz. Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen auf die Altersvorsorge zu berücksichtigen. Selbstständige können einen Teil ihrer Steuerersparnis in Rentenpläne oder andere schwer nachweisbare Ausgaben investieren, um ihre Steuerlast weiter zu senken.
Die Einführung des Umsatzsteuersatzes stellt eine erhebliche Verbesserung der Verwaltung dar. Selbstständige müssen sich von den vierteljährlichen Abgaben und den jährlichen Zusammenfassungen verabschieden. Dies vereinfacht die Beziehung zum Finanzamt und reduziert die Notwendigkeit, die Buchhaltung selbst zu verwalten. Selbstständige, die für Privatpersonen arbeiten, könnten ihre Preise um 21 % senken, ohne ihre Rentabilität zu beeinträchtigen. Die fehlende Anwendung des Franchise-Systems in Spanien schafft einen Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Kollegen, die von dieser Vereinfachung profitieren.
Die spanische Regierung steht derzeit als einziger EU-Staat mit der Nichtumsetzung der europäischen Richtlinie. Es scheint jedoch, dass die Regierung schließlich die Tür zur Umsatzsteuerpflicht für Selbstständige mit geringem Umsatz öffnen wird, wie Míriam Nogueras, Sprecherin von Junts im Kongress, kürzlich andeutete, um die Unterstützung der Partei für das Anti-Krisen-Gesetz des Kabinetts zu sichern. Es ist ein strategischer Schachzug, der die politische Stabilität sichert.
Trotz des anfänglichen Enthusiasmus warnt das Rechtsbüro von UPTA davor, dass die Umsatzsteuersatzpflicht ein zweischneidiges Schwert ist. Die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die angefallen ist, abzuziehen, wird verloren. Für Selbstständige mit hohen Kosten oder häufigen Investitionen kann dies mehr kosten als die administrative Vereinfachung. Es besteht auch das Risiko einer Verlangsamung. Wenn ein Selbstständiger eine hohe Investition in Maschinen oder Ausrüstung plant, ist es vorteilhafter, weiterhin das allgemeine System zu nutzen, um das Geld zurückzuerhalten. Darüber hinaus kann der Überschreiten des Schwellenwerts von 85.000 Euro (oder 100.000 Euro in Ausnahmefällen bei schnellem Wachstum) zu einer sofortigen Ausgrenzung des Systems führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsatzsteuersatzpflicht freiwillig ist und jeder Selbstständige selbst entscheiden kann, ob er sie nutzen möchte. In Sektoren wie Handel, Gastronomie, Transport und traditionellen Handwerken, die höhere Kosten und Investitionen haben, könnte die Möglichkeit, die Umsatzsteuer abzuziehen, nicht vorteilhaft sein. Die Entscheidung sollte auf einer gründlichen Analyse des persönlichen Geschäftsverlaufs basieren.
Die Entscheidung, den Umsatzsteuersatz zu nutzen, hängt von der Art des Geschäfts ab. Der Umsatzsteuersatz ist für Betriebe mit geringen abzugsfähigen Ausgaben, wie z. B. Freiberufler, die kaum Investitionen tätigen, vorteilhafter. In diesen Fällen kann die Nichtabrechnung von Umsatzsteuer einen Wettbewerbsvorteil bieten, insbesondere wenn man mit Privatpersonen arbeitet, die die Steuer nicht abziehen können. Im Gegensatz dazu ist der Umsatzsteuersatz für Unternehmen mit hohen Kosten oder häufigen Investitionen weniger attraktiv. Die Analyse der Einsparungen im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten ist entscheidend.

Fazit
Die Einführung des Umsatzsteuersatzes stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung der Steuerlast für Selbstständige dar. Die Möglichkeit, administrative Aufgaben zu reduzieren und die Buchhaltung selbst zu verwalten, kann zu erheblichen Einsparungen führen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Umstände sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Regelung tatsächlich vorteilhaft ist. Spanien bewegt sich auf dem Weg, europäische Standards zu erfüllen, doch die Konsequenzen für die Selbstständigkeit werden spürbar sein.