Spanien: iva-regelung für selbstständige novelliert
Das spanische Regierung hat den Entwurf für einen Notgesetz zur Krisenbewältigung veröffentlicht, der die Umsetzung der EU-Direktive zur IVA-Exemtion für bestimmte Selbstständige vorsieht. Mit dieser Maßnahme sollten die steuerlichen Belastungen für Solo-Geschäfte reduziert werden.

Reichweite der iva-exemtion
Die Voraussetzung für die Teilnahme am IVA-Regime ist eine jährliche Umsatz von bis zu 85.000 Euro. Jeder Unternehmer, dessen Jahres-Revenue unter diesem Schwellenwert liegt, kann sich für die IVA-Exemtion anmelden. Genauere Details zu den Anforderungen und Ausnahmen werden im Gesetz festgelegt.
Die IVA-Exemtion bedeutet, dass Selbstständige, die unter diesem Umsatzdach operieren, den IVA-Anteil in ihren Rechnungen nicht ausweisen müssen und keine regelmäßigen IVA-Abrechnungen an die Steuerbehörde abgeben müssen. Dadurch reduziert sich die administrative Belastung und die Kosten für die Buchführung.
Die Einnahmen, die bei der IVA-Exemtion erzielt werden, bleiben jedoch steuerpflichtig. Autonome, die sich für das IVA-Regime entscheiden, können also nicht den IVA-Anteil an ihren Kosten abziehen. Dies kann insbesondere für Unternehmen relevant sein, die hohe Investitionen in Anlagen oder Material benötigen.
Die IVA-Exemptionsregelung könnte insgesamt etwa 770.000 Selbstständigen in Spanien anwendbar sein, die dadurch jährlich über 500 Millionen Euro an steuerlichen Einsparungen erzielen könnten, wie die Federación Nacional de Asociaciones de Trabajadores Autónomos (ATA) schätzt.
Die Umsetzung der EU-Direktive in Spanien sollte die steuerliche Situation für Selbstständige entspannen und eine bessere Wirtschaftlichkeit für kleinere Unternehmen ermöglichen. Die Einführung des IVA-Regimes ist jedoch freiwillig und Selbstständige können sich für das Regime entscheiden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und die Auswirkungen auf ihre Geschäftsentwicklung positiv einschätzen.