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Steuererleichterung für mietwohnungen in katalonien: 500 euro könnten entfallen

Die Wohnsituation in Städten wie Barcelona belastet viele Katalanen finanziell. Doch die Steuerbehörde lockert die Regeln für Mietzuschüsse – mit Auswirkungen auf die nächste Steuererklärung.

Neue miet-steuererleichterung: bis zu 500 euro könnten im 2026 steuerlich geltend gemacht werden

Die katalanische Regierung hat ihre Regelungen für die regionale Steuerermäßigung auf Mietzahlungen überarbeitet. Ab der Steuererklärung für 2026 (für Mietzahlungen im Jahr 2025) können Mieter nun bis zu 500 Euro jährlich steuerlich absetzen. Eine deutliche Aufstockung gegenüber den bisherigen 300 Euro.

Diese Veränderung ist nicht direkt eine Einkommenssteigerung, sondern eine Reduzierung der zu zahlenden Einkommensteuer (IRPF). Auch für Menschen mit Krankenversicherung gibt es eine positive Nachricht: Diese können bis zu 1.500 Euro in der Steuererklärung 2026 geltend machen.

Wer profitiert? die wichtigsten änderungen im überblick

Wer profitiert? die wichtigsten änderungen im überblick

Die neue Regelung erleichtert den Zugang zu Mietzuschüssen in drei Hauptpunkten: Erstens, durch die Erhöhung des Höchstbetrags. Zweitens, durch eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung. Und drittens, durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen.

Der maximale Betrag für Einzelpersonen steigt von 300 auf 500 Euro pro Jahr. Bei zusammen veranlagten Paaren oder Familien kann dieser Betrag auf 1.000 Euro steigen. Zudem wird das Alter für Anspruchsberechtigte auf 35 Jahre angehoben. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der bisherige 10%-Regel für Mietkosten entfällt. Stattdessen können Mieter nun direkt 10% der Mietzahlungen absetzen, solange bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Auch die Einkommensgrenzen wurden angepasst: Die Bemessungsgrundlage darf nicht über 30.000 Euro pro Jahr liegen (45.000 Euro bei zusammen veranlagten Paaren). Für Personen unter 30 Jahren gibt es eine zusätzliche Steuerermäßigung von über 1.000 Euro.

Wer hat anspruch auf die 500-euro-erleichterung?

Wer hat anspruch auf die 500-euro-erleichterung?

Nicht jeder Mieter profitiert automatisch von der Steuererleichterung. Es gibt bestimmte Gruppen, die besonders berücksichtigt werden: Junge Menschen (bis 35 Jahre), Arbeitslose (mit mindestens 183 Tagen Arbeitslosigkeit im Jahr), Menschen mit einer Behinderung ab 65%, Witwen und Witwer ab 65 Jahren sowie Opfer von häuslicher Gewalt (hier gibt es sogar höhere Steuerrückerstattungen).

Familien mit Kindern oder Alleinerziehende können ebenfalls profitieren. Die Ermäßigung beträgt hier 10% der Mietkosten, bis zu einem Maximum von 1.000 Euro pro Jahr, sofern die Einkommensgrenze von 30.000 Euro nicht überschritten wird.

Wichtige hinweise für die steuererklärung

Wichtige hinweise für die steuererklärung

Bei Wohngemeinschaften gilt: Die Steuerermäßigung wird nur für den individuellen Anteil des Mieters gewährt. Außerdem ist die Angabe der Steuernummer des Vermieters Pflicht, andernfalls kann die Steuerermäßigung abgelehnt werden.

Die korrekte Dokumentation der Mietzahlungen ist ebenfalls entscheidend. Barzahlungen sind problematisch, da sie schwer nachzuweisen sind. Banküberweisungen oder Lastschriften mit dem Vermerk