Steuererleichterung für mietwohnungen in katalonien: 500 euro mehr könnten sie sparen
Die Wohnsituation in Städten wie Barcelona belastet viele Katalanen finanziell. Doch die bevorstehende Steuererklärung bringt eine willkommene Entlastung: Die katalanische Regierung erhöht die Mietzuschuss-Deduktion. Ab der Steuererklärung für 2026 können Mieter bis zu 500 Euro jährlich absetzen.

Mehr möglichkeiten für mieter: die wichtigsten änderungen
Die neue Regelung bietet drei wesentliche Vorteile. Der wichtigste Punkt: Der Höchstbetrag für Einzelpersonen steigt von 300 auf 500 Euro. Bei Zusammenveranlagung oder Familien kann der Betrag auf bis zu 1.000 Euro steigen.
Auch das Alter für die Anspruchsberechtigung wurde angepasst: Ab 35 Jahren können sich auch jüngere Mieter freuen. Zudem entfällt die bisherige 10%-Regelung, die besagte, dass die Mietkosten mindestens 10% der Nettoeinnahmen betragen mussten.
Neu ist außerdem eine Erhöhung der Einkommensgrenzen. Die Bemessungsgrundlage steigt von 20.000 auf 30.000 Euro jährlich (45.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Für Personen unter 30 Jahren können sogar über 1.000 Euro abgezogen werden.
Doch nicht jeder profitiert gleichermaßen. Die Steuererleichterung richtet sich an bestimmte Gruppen: Junge Menschen unter 35 Jahren, Arbeitslose mit mindestens 183 Tagen Arbeitslosigkeit im Jahr, Menschen mit einer Behinderung ab 65%, Witwen und Witwer ab 65 Jahren sowie Opfer häuslicher Gewalt. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzlich einen Bonus. Hier können bis zu 1.000 Euro jährlich abgesetzt werden, solange die zu versteuernde Einkommensteuer nicht über 30.000 Euro liegt.
Wichtig: Bei Wohngemeinschaften wird die Steuererleichterung nur individuell für jeden Mitbewohner berechnet. Beispielsweise kann jeder von drei Personen in einer Wohnung mit einer Miete von 1.200 Euro 10% seiner 400 Euro Miete absetzen.
Ein häufiger Fehler: Die Angabe der Steuernummer des Vermieters ist Pflicht. Ohne diese wird die Steuererleichterung in der Regel automatisch abgelehnt. Außerdem muss der Mietvertrag auf den Namen des Mieters laufen. Barzahlungen sind tabu – nur Überweisungen oder Daueraufträge mit eindeutiger Bezeichnung als „Miete“ sind zulässig. Die Aufbewahrung von Belegen ist unerlässlich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Einzahlung der Kaution bei INCASÒL ist gesetzlich vorgeschrieben. Versäumt der Vermieter diese Pflicht, kann die Steuererleichterung verweigert werden. Die Frist für die Steuererklärung ist der 31. Juli. Jetzt schnell prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.