Zwei Fachtengruppen in Spanien: Unterschiedliche Regeln für Beamtenpensionen

In Spanien gibt es zwei unterschiedliche Regime für die Altersrente von Beamten. Das eine, das Regime der Clases Pasivas, wurde bis 2011 für neue Angestellte geöffnet, während das andere, das Regime General, für alle anderen Beamten gilt.

Regeln für die Altersrente im Regime der Clases Pasivas

Beamte, die im Regime der Clases Pasivas sind, können sich ab dem 60. Lebensjahr frei von ihrer Arbeit zurückziehen, wenn sie mindestens 30 Jahre lang im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, davon mindestens 15 Jahre bei der Verwaltung.

Die Höhe der Rente wird jedoch nicht automatisch festgelegt, sondern hängt von der Karriere des Beamten und dem Anteil seiner Dienstjahre an der Gesamtzahl der möglichen Dienstjahre.

Die monatlichen Regulierungslöhne, auf die sich die Rente berechnet, variieren je nach Fachtengruppe. Im Jahr 2026 betragen sie beispielsweise 21.485,64 Euro für den E-Tarif, 52.697,06 Euro für den A1-Tarif und 25.200,74 Euro für den C2-Tarif.

Regeln für die Altersrente im Regime General

Regeln für die Altersrente im Regime General

Beamte, die im Regime General sind, unterliegen den gleichen Regeln wie alle anderen Arbeitnehmer. Die ordentliche Rentenaltersgrenze liegt je nach Kalenderjahren bei 65, 67 oder 68 Jahren. Wer jedoch freiwillig vorzeitig in den Ruhestand tritt, muss die für die Vorschaltzeit vorgesehenen Abschläge in Höhe von bis zu 21 Prozent auf sein Rentenniveau anwenden.

Auch die obligatorische Rentenaltersgrenze variiert je nach Fachtengruppe. So müssen Richter, Staatsanwälte, Finanzbeamte und Professoren an Universitäten bis zum 70. Lebensjahr im Dienst bleiben, können jedoch früher in den Ruhestand gehen, wenn sie die erforderlichen Dienstjahre erfüllt haben.